
Der Finanzmarkt unterläuft einen stetigen Wandel. Experten und Profis sind in der Lage, gewisse Tendenzen abzusehen und entsprechende Investitionen zu tätigen. Doch auch sie liegen nicht immer richtig. Für Laien ist es nahezu unmöglich, zukünftige Zinsentwicklungen vorherzusagen.
Daher entschließen sich pfiffige Verbraucher dazu, in Zeiten niedriger Zinsen ein Darlehen aufzunehmen, bevor der Zinssatz wieder steigt.
Doch was, wenn die geplante Investition und deren Finanzierung erst in einigen Jahren anfallen? Ein Forward-Darlehen ist genau für diese Situation geschaffen. Ist diese Kreditform als Anschlussfinanzierung geeignet? Welche Zinsen sind angemessen und wie lässt sich das beste Angebot finden?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Forward-Darlehen ausmacht, welche Konditionen angebracht sind und welche Gefahren bei diesem speziellen Kredit lauern.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Forward-Darlehen?
Bei einem Forward-Darlehen nehmen Sie als Verbraucher heute einen Kredit auf, obwohl Sie diesen erst in ein, zwei oder drei Jahren benötigen. Dies lohnt sich insbesondere dann, wenn der aktuelle Markt sehr gute Konditionen bietet, welche Sie sich sichern möchten. In der Regel haben Sie bei einem Forward-Darlehen 60 Monate Zeit, den Kredit anzutreten.
In der Regel besteht ein Forward-Darlehen aus einem Annuitätendarlehen. Dies ist die gängigste Form der Baufinanzierung. Dabei zahlen die Schuldner jeden Monat eine gleichbleibende Rate (oder „Annuität“) an die Bank. Diese Rate dient zum einen der Tilgung der Darlehenssumme, zum andere zahlen Kreditnehmer dadurch gewissermaßen eine „Miete“ für den Kredit: die Zinsen.
Bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden, sollten Sie dieses von einem Fachmann auf versteckte Kosten überprüfen lassen. Da ein umfangreiches Wissen über aktuelle Verhältnisse hat, kann er eine genaue Einschätzung zu den Konditionen abgeben.
Welche Konditionen für das Forward-Darlehen?

Auch wenn die Aufnahme des Darlehens in der Zukunft liegt und daher für viele Verbraucher nicht direkt greifbar ist, sollte der Vertragsschluss sorgfältig vorbereitet werden.
Wie bei jedem anderen Kredit auch werden die Konditionen vorab mit der Bank vereinbart und verhandelt.
Um möglichst gut vorbereitet in die Verhandlungen zu treten, sollten Sie sich vorab verschiedene Angebote mehrere Geldinstitute einholen.
Erst durch einen Vergleich der vorgeschlagenen Forward-Darlehen können Sie ein Gespür für den aktuellen Markt entwickeln.
Der Zinsaufschlag beim Forward-Darlehen
Beim Vertragsschluss von einem Forward-Darlehen ist die Zinsentwicklung bis zum Zeitpunkt der eigentlichen Kreditaufnahme ungewiss. Daher sichern sich die Banken ab, indem sie bei den Forward-Zinsen einen sogenannten Zinsaufschlag auf den aktuellen Marktzins zuschlagen.
Steigen die Zinsen während der sogenannten Forward-Periode, minimieren die Kreditinstitute durch diesen Aufschlag das Ausmaß der Gewinne, die ihnen entgehen. Es ist daher nicht möglich, ein Forward-Darlehen ohne Aufschlag zu bekommen.
Zunächst einmal entstehen einer Bank durch ein Forward-Darlehen Kosten: Sie muss sich die entsprechende Summe erst einmal von einer Zentralbank leihen – dafür zahlt sie Zinsen. Während der Forward-Periode entstehen dem Geldgeber so Ausgaben, welche nicht durch Einkünfte abgemildert werden.
Umschulden? Das Forward-Darlehen als Anschlussfinanzierung

Oftmals werden Forward-Darlehen zur Umschuldung alter Kredite benutzt – es eignet sich insbesondere als Anschlussfinanzierung einer Baufinanzierung.
Diese ist nämlich nur schwer zu beenden, solange die Zinsbindung noch läuft.
Kündigen Verbraucher einen Immobilienkredit vorzeitig, verlangen Banken einen teuren Schadensersatz.
Die Vorfälligkeitsentschädigung kann mehrere tausend Euro betragen. In diesem Kontext überlegen es sich Kreditnehmer ganz genau, ob sie ihre Baufinanzierung verfrüht beenden.
Befinden Sie sich in ebendieser Situation, kann Ihnen ein Finanzexperte dabei behilflich sein, die Vor- und Nachteile von Kündigung und Forward-Darlehen zu berechnen. Aufgrund des starken Zinsverfalls seit 2010 kann es sich nämlich lohnen, einen alten Kredit trotz Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.
Risiken beim Forward-Darlehen: Die Nichtabnahmeentschädigung
60 Monate – fünf Jahre – sind eine lange Zeit. Mehr als eine Veränderung kann innerhalb dieses Zeitraumes im Leben des Kreditnehmers auftreten. Führen die persönlichen oder äußeren Entwicklungen dazu, dass das vereinbarte Forward-Darlehen nicht aufgenommen werden kann, drohen schwere Konsequenzen.
Ein Forward-Darlehen kündigen? Nicht ohne teure Kosten!
Entschließen Sie sich, das Darlehen trotz abgeschlossenen Kreditvertrags nicht anzutreten und zu kündigen, müssen Sie sich auf eine gesalzene Forderung seitens der Bank vorbereiten. Da diese das entsprechende Geld bereits refinanziert und für Sie zurückgehalten hat, darf sie laut Gesetz einen Schadensersatz verlangen.
Die sogenannte „Nichtabnahmeentschädigung“ zu berechnen ist ein komplexer Vorgang, welche in der Regel nicht von Laien durchgeführt werden kann. Es werden dabei nämlich nicht nur entstandene Schäden berücksichtigt, sondern auch entgangene Gewinne, mit denen die Bank fest gerechnet hat.
Die Teilnichtabnahmeentschädigung
Ein Schadensersatz wird auch dann fällig, wenn Sie eine geringere Summe als ursprünglich vereinbart aufnehmen. Nur heißt die Forderung in diesem Fall „Teilnichtabnahmeentschädigung“.
Auch hier orientieren sich Banken und Finanzexperten bei der Berechnung auf die Gewinne, welche dem Kreditinstitut durch die Verringerung der Darlehenssumme entstehen.
Die Forward-Hypothek doch nicht aufnehmen? Wenn Bauzinsen steigen

Bis zur Aufnahme von einem Forward-Darlehen können 5 Jahre vergehen – es ist durchaus denkbar, dass sich der Finanzmarkt in dieser Zeit drastisch verändert.
Steigt der Zinssatz beispielsweise stark, sehen viele Verbraucher von einer Kreditaufnahme wieder ab. Sie möchten nicht mit einer signifikanten Erhöhung des Sollzinses rechnen, wenn die Zinsbindung des Forward-Darlehens endet.
Allerdings wird dann die teure Nichtabnahmeentschädigung fällig – obwohl die Kreditnehmer keinen Cent der Darlehenssumme genutzt haben.
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