
Ein eigenes Haus, ein eigener Garten, eine eigene Schaukel an einem Baum darin: Viele hegen den Traum, sich einen Ort aufzubauen, den sie „Zuhause“ nennen können.
In Gedanken wächst das Haus aus dem Nichts und die Zimmer richten wie von Zauberhand blitzschnell ein. Doch in der Realität gestaltet sich die Erfüllung dieses Wunsches um einiges komplizierter.
Kaum ein Verbraucher ist in der Lage, die begehrten vier Wände aus dem eigenen Portemonnaie zu finanzieren. In der Regel muss ein Kreditinstitut einspringen und den Hausbesitzern in spe unter die Arme greifen. Banken helfen jedoch nicht ohne Gegenleistung bei der Finanzierung einer Immobilie: Sie sichern sich gewissen Rechte an dem Objekt.
Bei einer Baufinanzierung ist der Wunschtraum nach einigen Jahrzehnten meist erfüllt: Der Immobilienkredit ist endlich abbezahlt. Einige Kreditnehmer möchten an diesem Punkt alle Verbindungen mit Ihrer Bank kappen und die eingetragene Grundschuld löschen lassen.
Dieser Artikel informiert Sie über das Bezahlmodell der Grundschuld und geht insbesondere auf die Grundschuldlöschung und deren Kosten ein.
Inhaltsverzeichnis
Hypothek oder Grundschuld: Grundpfandrechte im Detail
Im Gegensatz zu Konsumentenkrediten beziehen sich Immobiliendarlehen auf sehr hohe Kreditsummen und entsprechend lange Vertragslaufzeiten. Eine geldgebende Bank geht somit ein viel größeres Risiko ein. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die Situation des Schuldners innerhalb von zehn, 20 oder 30 Jahren verändert – sei es beruflich oder finanziell.
Aus diesem Grund lassen sich Banken in diesem Fall ein sogenanntes Grundpfandrecht als Sicherheit geben: Durch die Übertragung dieses Recht darf sie die Immobilie unter bestimmten Umständen zwangsversteigern oder verkaufen, um ihre Verluste zu begleichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner seine monatlichen Raten nicht bezahlen kann.
Das finanzierte Objekt dient also gewissermaßen als Pfand für die verliehene Summe. Das Prinzip des abstrakten Rechts gleicht damit der Erstellung eines Schuldscheines. Allerdings sind Grundpfandrechte nicht an Personen sondern an Immobilien oder Grundstücke gebunden.
Mit oder ohne Brief? Die Formen der Grundschuld

Je nach Situation ist eine andere Grundschuldart empfehlenswert. Die klassische Form ist die sogenannte „Briefgrundschuld“.
Bei dieser wird nach der Eintragung im Grundbuch ein zusätzliches Dokument erstellt – der Brief. Dieser wird dem Eigentümer des Grundpfandrechts – also der Bank – ausgehändigt. Ähnlich dem Fahrzeugbrief beim Auto dient der Grundschuldbrief als Besitznachweis.
Es handelt sich also um ein ausgesprochen wertvolles Dokument. Der Vorteil dieser Variante ist die hohe Flexibilität: Ein Besitzerwechsel ist leicht durch eine Übergabe des Briefs zu bewerkstelligen.
Eine andere Variante ist die „Buchgrundschuld“. Hierbei existiert kein Zusatzdokument: Alle Eintragungen müssen im Grundbuch selbst vorgenommen werden. Dies fordert einerseits einen größeren Aufwand, da sich das Grundbuchamt jede Änderung bezahlen lässt. Andrerseits kann der Hausbesitzer auf diesem Wege zu jedem Zeitpunkt nachprüfen, wem das Grundpfandrecht auf seinem Objekt gehört.
Möchten Verbraucher Ihre Grundschuld löschen, ist diese Information maßgeblich relevant.
Der Sicherungsvertrag: Die Rettungsleine der Verbraucher
Nehmen Sie ein Darlehen dank Grundschuld auf, ist ein Sicherungsvertrag mit der Bank ein Muss. Darin halten Schuldner und Gläubiger die Modalitäten eines Verkaufs oder einer Zwangsversteigerung fest. Der Besitzer der Grundschuld ist an diese Vorgaben gebunden.
Weshalb ist diese Dokument so wichtig? Eine Grundschuld fungiert als Wertanlage: Sie kann verkauft werden. Beschließt Ihre Bank zum Beispiel, das Grundpfandrecht an Ihrem Haus abzutreten, gewährleistet der Sicherungsvertrag, dass der Käufer der Grundschuld Ihre geliebten vier Wände nur dann verkaufen kann, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Die Löschung einer Grundschuld: Kosten und mehr

Sie benötigen professionelle Hilfe, um die Grundschuld zu löschen: Ohne Notar ist der Vorgang nicht durchzuführen. Zuallererst müssen Sie sich also um einen zuverlässigen Partner bemühen.
Der nächste Schritt zur Löschung ist die Beschaffung der Löschungsbewilligung. Dieses Dokument wird von dem Gläubiger ausgestellt. Er bestätigt damit, dass er mit dem Löschen des Rechtes einverstanden ist. An diesem Punkt wird deutlich, weshalb der Kreditnehmer wissen muss, wem die Grundschuld gehört.
Die Löschungsbewilligung kann nur von dem aktuellen Besitzer des Grundpfands erstellt werden.
Haben Sie das Dokument von Ihrer Bank bekommen, fasst Ihr Notar dieses mit einem Löschungsantrag zusammen und schickt Anfrage an das Grundbuchamt.
Die Löschung ist dadurch erfolgt: Nun ist Ihre Immobilie frei und unbelastet.
Die Kosten der Grundschuldlöschung
Sowohl Ihr Notar als auch das Grundbuchamt verlangen im gleichen Maße Gebühren für die Löschung im Grundbuch. Die Höhe des fälligen Betrags hängt von der Valutierung der Grundschuld ab.
Die Kosten betragen 0,2 % der entsprechenden Summe. Angenommen, Sie möchten eine Grundschuld über 200.000 Euro löschen. In diesem Beispiel müssten Sie 400 Euro Gebühren entrichten. Davon stehen 200 Euro dem Amt zu, die restlichen 200 Euro bekommt der Notar.
Die Kosten der Löschungsbewilligung für die Grundschuld
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Banken das für die Löschung so wichtige Dokument ohne Gebühren erstellen müssen. Ihre Hausbank darf also keinen Cent für die Bewilligung verlangen: Es gehört zu ihren Pflichten, Ihnen diese auszuhändigen, wenn Sie die Darlehenssumme abbezahlt haben.
Die Grundschuld nicht löschen und Kosten sparen?
Wir haben festgestellt: Bei der Löschung der Grundschuld entstehen Kosten im dreistelligen Bereich. Finanzexperten raten dazu, das Grundpfandrecht nicht löschen zu lassen, sondern zu behalten – die Eintragung könnte sich zu einem späteren Zeitraum noch als nützlich erweisen.

Im Gegensatz zur Hypothek verfällt das Grundpfandrecht nämlich mit der Rückzahlung des Kredits nicht. Lediglich die noch zu zahlende Restschuld wird auf null gesetzt. Dadurch ist die Grundschuld für die Bank oder jeden anderen Eigentümer solange wertlos, bis ein neuer Kredit aufgenommen wird.
Eine erneute Darlehensaufnahme ist jedoch bei bestehender Grundschuld leicht zu bewerkstelligen.
Gewährt Ihnen Ihre alte Bank die Leihgabe, müssen keine Änderungen vorgenommen werden. Wechseln Sie das Kreditinstitut, ist lediglich eine Anpassung im Grundbuch vonnöten.
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Es ist schön hiervon zu lesen. Jetzt weiß ich dass ich einen Notar brauche.