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Der Widerruf beim Immobilien­darlehen

Wie funktioniert der Widerruf beim Immobiliendarlehen?
Wie funktioniert der Widerruf beim Immobiliendarlehen?

Der Immobilienkredit ist die Schattenseite eines verbreiteten Traumes: das Eigenheim! Die wenigsten Hausbesitzer in spe können die eigenen vier Wände ohne die Hilfe einer Bank finanzieren.

Ob für eine Villa am Stadtrand, ein Penthouse im Herzen des Geschehens oder ein gemütliches Einfamilienhaus auf dem Lande: Immer mehr Verbraucher verlieren die Scheu vor der Kreditaufnahme.

Hausbauer, die ihr Immobiliendarlehen vor einigen Jahren zu vergleichsweise hohen Zinsen aufnahmen, schielen neidisch auf die aktuellen Niedrigzinsverträge. Vielen kommt der Gedanke, den Immobilienkredit durch eine erneute Kreditaufnahme abzubezahlen, um sich so die besseren Konditionen zu sichern.

Gemäß der Verbraucherzentrale in Hamburg kann ein Großteil der Kreditnehmer den Immobilienkredit durch einen Widerruf beenden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Der Widerruf beim Immobilienkredit
    • 1.1 Das Immobiliendarlehen widerrufen: Die Vorteile
    • 1.2 Die Widerrufsbelehrung für Immobilienkredite: Das Schreckgespenst der Banken
  • 2 Schritt für Schritt durch den Widerruf: Eile ist geboten!

Der Widerruf beim Immobilienkredit

Immobiliendarlehen betreffen immer große Geldsummen – entsprechend lang sind die Laufzeiten der Verträge. Je nachdem, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt, ist dies für die Kunden der Banken von Vorteil oder Nachteil.

In den letzten Jahren kennt die Zinsentwicklung nur eine Richtung: bergab. Seit der Eurokrise im Jahr 2008 ist der europäische Leitzins so niedrig wie noch nie zuvor. Aktuell steht er bei 0,05 Prozent. Besitzer alter Verträge haben in diesem Fall Pech: Sie zahlen deutlich mehr als Kreditnehmer mit aktuellen Verträgen. Bei einer umgekehrten Entwicklung – bei steigenden Zinsen – wäre ein alter Vertrag von Vorteil.

Doch was haben niedrige Zinsen mit dem Widerrufsrecht von Immobilienkrediten zu tun?

Das Immobiliendarlehen widerrufen: Die Vorteile

Durch die Rückabwicklung des Darlehens können Verbraucher stattliche Summen Geld sparen. Gerade beim Immobiliendarlehen konnte die Widerrufsoption im Jahr 2016 extrem lukrativ sein. Dies erklärt sich durch den rapiden Verfall der Zinsen.

Durch den Widerruf vom Immobilien­kredit sparen Sie bares Geld!
Durch den Widerruf vom Immobilien­kredit sparen Sie bares Geld!

Dies lässt sich anhand eines Beispiels darlegen:

Eine Familie nimmt im Jahr 2005 einen Immobilien­kredit bei einer Bank auf, um sich ein Eigenheim zu bauen. Dafür muss sie Monat für Monat die damals üblichen 8 Prozent Zinsen zahlen.

Inzwischen ist der Zinssatz allerdings um mehrere Prozent­punkte gesunken.

Macht die Familie 2016 von dem Widerrufs­recht für Immobilien­kredite Gebrauch, kann sie eine Rückab­wicklung des Vertrages erwirken. Die Rückzahlung der geliehenen Summe an die Bank finanziert sie dabei durch ein neues Darlehen. Dieses punktet allerdings mit deutlich besseren Kondition­en.

Diese Form der Umschuldung ist sehr verbraucherfreundlich – den Banken entstehen dadurch hingegen erhebliche Verluste von mehreren tausend Euro. Wieso ist der Widerruf beim Immobiliendarlehen also überhaupt zulässig?

Die Widerrufsbelehrung für Immobilienkredite: Das Schreckgespenst der Banken

Seit 2002 muss jeder Kreditvertrag – etwa für einen Immobilienkredit – eine Widerrufsbelehrung enthalten. Diese liefert dem Kreditnehmer Informationen zu seinem Widerrufsrecht. Normalerweise gilt in Deutschland eine vierzehntägige Widerrufsfrist. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.

Ist die Belehrung allerdings fehlerhaft, verlängert sich die Frist laut Recht: Experten reden von einer „ewigen Widerrufsfrist“. Dies kommt dem Verbraucher sehr entgegen: Er kann den kompletten Vertrag auch noch nach Jahren rückabwickeln.

Für die Banken haben die Fehler in den Widerrufsbelehrungen drastische Folgen. Normalerweise sind die Laufzeiten der Verträge bindend. Kündigen Sie das Darlehen vorzeitig, können die Banken eine Entschädigungszahlung verlangen: die Vorfälligkeitsentschädigung. Widerrufen Sie aber das Darlehen, fällt keine Zahlung an und die Bank geht leer aus.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind in Immobiliendarlehen nicht selten. Die Verbraucherzentrale in Hamburg schätzt, dass über 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen für Darlehen falsch sind. Es gilt: Besitzen Sie einen Vertrag aus dem Zeitraum zwischen November 2002 und Juni 2010, haben Sie gute Chancen auf ein ausgedehntes Widerrufsrecht.

Bei Ihrem Immobilien­kredit ist die Widerrufs­belehrung fehlerhaft? Dann sollten Sie schnellstens mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen, um den Vertrag zu widerrufen.

Schritt für Schritt durch den Widerruf: Eile ist geboten!

Der Widerruf landet beim Immobilienkredit oft vor Gericht.
Der Widerruf landet beim Immobilienkredit oft vor Gericht.

Bei Ihrem Immobiliendarlehen ist die Widerrufsbelehrung der Bank nicht korrekt?

Dennoch haben Sie nicht ewig Zeit, um Ihren Kredit zu widerrufen.

Eine neue EU-Richtlinie zum Widerrufsrecht ist Ende März 2016 in Kraft getreten und soll den massenhaft begangenen Fehler der Banken ausbügeln. Beschlossen wurde die Bestimmung bereits 2014.

Die EU-Verordnung begrenzt die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nachträglich auf ein Jahr und 14 Tage. Bestehendes Recht wird ab dann also ungültig! Liegt Ihr Vertragsabschluss mehrere Jahre zurück, sollten Sie den Widerrufsvorgang vor diesem Stichtag in Gang setzen.

Doch gehen Sie nicht kopflos vor! Kredit­institute verweigern die Rückab­wicklung in der Regel: Immerhin drohen Ihnen dadurch hohe Verluste von mehreren tausend Euro.

Sie müssen nicht nur auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichten, sondern sind ebenfalls dazu verpflichtet, erhaltene Zinszahlungen verzinst an den Kreditnehmer zu erstatten. So ist der Verlust der Bank Ihr Gewinn: Sie können einige Euro sparen.

Diese Schritte führen Sie sicher und schnell durch den Widerruf:

  1. Wurde Ihr Kreditvertrag zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossen? Lassen Sie den Vertrag prüfen – ein Fachmann erkennt Fehler innerhalb weniger Minuten.
  2. Ermitteln Sie, wie viel Sie der Bank noch schulden – hier zählt die reine Restschuld ohne Zinszahlungen.
  3. Organisieren Sie die entsprechende Geldsumme – etwa, indem Sie sich ein neues Immobiliendarlehen sichern.
  4. Achtung: Bei der sogenannten Umschuldung können folgenschwere Fehler passieren. Achten Sie auf die richtige Reihenfolge der Schritte!
  5. Nun können Sie den Immobilienvertrag mithilfe Ihres Anwalts widerrufen.
  6. Schließlich entrichten Sie die Restschuld fristgerecht an Ihre Bank.
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